Neue Zeiten fordern neue Arten der Fortbewegung. Individuell, umweltfreundlich und flexibel sollte sie sein. Elektrokleinstfahrzeuge sind DIE Antwort auf Zeit- und Parkplatznot sowie die Luftverschmutzung in den Städten. Smarte Lösungen und Modelle sind längst vorhanden, doch der Gesetzgeber tut sich schwer mit der Freigabe. Nun aber könnten E-Scooter, E-Boards und Co. noch in diesem Jahr im deutschen Straßenverkehr zugelassen werden. Dies geht aus der brandaktuellen Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3006), übermittelt vom Bundesverkehrsministerium, auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2018 hervor.
Noch in diesem Jahr soll eine neue Verordnung auf den Weg gebracht werden, auf deren Grundlage E-Scooter und Boards im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen. Eine neue Fahrzeugklasse für (elektrische) Kleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h macht es möglich. Erarbeitet wurde die Verordnung u.a. auf Basis einer Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen durch die BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen), die ihr hier in Gänze findet.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen heißt es, die Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektro-Scootern, E-Boards oder Hooverboards sei derzeit in der Ressortabstimmung. Ein Inkrafttreten sei dabei ausdrücklich nach wie vor für das Jahr 2018 geplant.
Nach der Verordnung „sollen Elektrokleinstfahrzeuge zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden“. Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr und beinhaltet alle relevanten Aspekte der Nutzung. Elektrokleinstfahrzeuge werden im Verordnungsentwurf u.a. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 bis maximal 20 km/h definiert.
Wow. Wir sammeln uns kurz und resümieren das Beamtendeutsch: Eine Revolution im Mobilitätsbereich steht an! Die neue Fahrzeugklasse ist definiert, die Gleichbehandlung mit Fahrrädern (natürlich mit möglichen besonderen Vorschriften) als Ziel benannt und der zeitliche Rahmen geplant. Endlich kommt Bewegung in die Entwicklung der Mikromobilität und alternative Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, E-Roller und Co. haben vermutlich noch in diesem Jahr freie Fahrt!